Auch fast vier Jahre nach Michaels Tod, ist die LBS Schleswig-Holstein nicht in der Lage, Post an mich zu adressieren. Nein, stattdessen wird einfach munter wieder sein Name eingesetzt. Zwischendurch waren sie immerhin so weit „Nachlass“ vorneweg zu schreiben. Aber das scheint im vergangenen Jahr irgendwie abhanden gekommen zu sein.
Seit fast vier Jahren ärgere ich mich über diese Bausparkasse. Wir hatten 2013 einen Bauspar-Vertrag als Darlehen abgeschlossen, d. h. die gesamte Summe wurde auf einen Schlag ausbezahlt und seitdem monatlich zurückgezahlt. Als ich nach dem Tod von Michael darum bat, das Darlehen auf mich zu übertragen, damit ich die Summe weiter abbezahlen kann, kam zur Antwort: Ich müsse dafür zum Familiengericht, schließlich sei ich eine Erbengemeinschaft mit meinem Sohn. Das war gefühlt, reine Schikane. Schließlich wollte ich meinem Sohn kein Geld vorenthalten, sondern einfach ein Darlehen tilgen, das auf den Namen seines Vaters lief. Nach wochenlangem Hin und Her durfte ich schließlich ohne Familiengericht bezahlen. Toll … Aber bis heute ist man dort weiterhin nicht in der Lage meinen Namen einzutragen. Nein, stattdessen wird munter Post an meinen verstorbenen Mann geschickt. Danke nochmal an dieser Stelle. Für Empathielosigkeit, Taktlosigkeit und jahrelange Ignoranz.
Stefanie
Das ist einfach nur ätzend. Weiß nicht, was bei solchen Prinzipienreitern schief gelaufen ist. Aber ein gesundes Verhalten ist das nicht.
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Andrea Hertle
Oh jeh… kenne ich auch von meiner Mutter… als mein Vater starb, bekam sie noch lange Werbung von der Blindenhilfe…
in einem Schreiben war der Satz: Ein Leben im Dunkeln macht einsam…
meine Mutter fügte ein Komma hinzu und schrieb dahinter…
besonders wenn man tot ist… und faxte dieses Schreiben mit der Sterbeurkunde zurück…
Das hat gewirkt wie Backpflaume…
was für Plaumen bei Deiner Bausparkasse sind, kann man nicht begreifen… mach Deiner Wut Luft und schreib an den Vorstand…
Dir weiterhin viel Kraft und alles Liebe
Andrea
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Miriam
Liebe Andrea,
ich habe geschrieben, damals und heute, an die Presseabteilung und den jeweiligen Kundenberater. Sie haben sich entschuldigt, aber gleichzeitig auch erklärt, dass sich an der Forderung, das Familiengericht mit einzubeziehen, nichts geändert hat. Von einer anderen Bausparkasse (ich kenne den Vorstand privat) bekam ich schon 2015 die Auskunft, dass dies ein Graubereich sei und es im Ermessen der Bausparkasse liege, ob ein Familiengericht angerufen werden muss oder nicht.
Den meisten Menschen ist einfach nicht klar, dass es für einen Hinterbliebenen einfach nur eine weitere Hürde ist, die er zusätzlich zu allen anderen Formalitäten und Verwaltungsakten zu nehmen hat. Der Berg wird durch so einen Mist immer größer.
Nun ja, eine Entschuldigung habe ich, aber sie ändert nichts.
LG
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